AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR GRUPPENREISEN BZW. PAKETVERANSTALTUNGEN

a) Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil des mit uns geschlossenen Vertrags. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen unseres Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, deren Geltung wäre ausdrücklich schriftlich zugestimmt worden.

b) alle Vereinbarungen,d die mit unserem Vertragspartner zur Durchführung des Vertrages getroffen werden, bedürfen der Schriftform.

c)Unser Vertragspartner bietet die von uns angebotenen Reiseveranstaltungen als eigene Leistung an und tritt gegenüber dem Endverbraucher eindeutig als alleiniger Reiseveranstalter auf.

d) Der Vertragspartner muss als Reiseveranstalter der Verpflichtung der Insolvenzabsicherung nach § 651 k BGB selbst nachkommen.

e) Die Bedingungen gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

a) Unsere Angebote erfolgen vorbehaltlich der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Buchung.

b) Reservierungen der gewünschten Programme sind telefonisch, schriftlich oder fernschriftlich möglich.

c)Vereinbarte Arbeitskontingente und Optionen verfallen automatisch innerhalb der angegebenen Verfallsfrist.

a) Der Auftrag zur Verbindlichen Buchung muss schriftlich (Fax oder E-Mail ist ausreichend) erfolgen.

b) Die Buchung kommt erst durch Annahme unsererseits zustande. Die Annahme wird schriftlich durch Übersendung einer entsprechenden Bestätigung an unseren Vertragspartner erklärt. Sollten sich Abweichungen ergeben, so sind wir 10 Tage an dieses Angebot gebunden, es sei denn zwischen den Vertragspartner ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden. Innerhalb dieser Zeit muss der Vertragspartner das Angebot rückbestätigen.

a) Unsere Preise sind Nettopreise in Euro.

b) Die vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus unseren werblichen Ausschreibungen, aus der Aufzählung der inkludierten Leistungen. Nicht in den Leistungen eingeschlossen sind Trinkgeldern den Hotels, für Fahrer und Reiseleitung sowie für Gepäcktransporte., alle Getränke, Extras und Mittagsmahlzeiten, Linienflüge sowie alle nicht in der Leistungsaufzählung enthaltenen Punkte, sofern nicht ausdrücklich angegeben.

c) Preisangaben sind auf der Basis von Gruppenarrangements kalkuliert; die angegebenen Preise verstehen sich grundsätzlich pro Person, falls nicht anders angegeben.

d) Preis-, Orts- und Flugplanänderungen bei Flügen bzw. Fähren bleiben im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vorbehalten.

EGT Europe ist berechtigt, wenn zwischen Vertragsschluss und dem Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt, den Reisepreis im gesetzlich zulässigen Rahmen zu erhöhen. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben) für bestimmte Leistungen (z.B. Hafen- od. Flughafengebühren) oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Außerdem ist EGT Europe verpflichtet, den Vertragspartner unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes über eine beabsichtigte, gesetzlich zulässige Preiserhöhung zu informieren. Jede Preiserhöhung , die ab dem 20. Tag vor dem vereinbartenAbreisetag verlangt wird, ist unwirksam. Bei einer Erhöhung des Reisepreises nach Vertragsschluss um mehr als 5% des Gesamtreisepreises kann der Vertragspartner unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Der Vertragspartner ist verpflichtet, sein Rücktrittsrecht unverzüglich nach Erhalt der Änderungsmitteilung gegenüber EGT Europe schriftlich geltend zu machen.

Änderung und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, sowie die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. EGT Europe ist verpflichtet, den Vertragspartner unverzüglich über jegliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung nach Kenntnis hiervon zu unterrichten. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Vertragspartner vom Vertrag unentgeltlich zurücktreten.

Bei Fahrten mit Eintrittskarten für Fremdveranstaltungen gelten die Bedingungen des jeweiligen Veranstalters; diese Bedingungen werden unserem Vertragspartner vor Buchung zur Kenntnis gebracht.

a) Unser Vertragspartner verpflichtet sich, die aktuellen Buchungsstände regelmäßig mitzuteilen – jedoch spätestens bis zum Ablauf der vereinbarten Optionsfrist – Zimmer – und Namensliste der Reiseteilnehmer zu übersenden. Diese Liste hat neben der Anzahl der teilnehmenden Personen, die Extraleistungen, Ausflüge bzw. Besichtigungen zu enthalten. Werden von unserem Vertragspartner Extraleistungen verkauft, jedoch bei uns nicht gemeldet, behalten wir uns vor, das Entgelt bzw. Gebühren für diese Leistungen am Zielort von dem Vertragspartner bzw. den Teilnehmern zu verlangen.

b) sofern unser Vertragspartner die unter a) genannte Frist nicht einhält, können wir die Durchführung der gebuchten Reiseleistung nicht gewährleisten.

c) Bei Gruppenreisen mit Flug- oder Fährbestandteilen ist spätestens 30 Tage vor Abreise die Namensliste der Passagieren bei uns vorzulegen zwecks Weitergabe an die Flug- bzw. Fährgesellschaft. Geschieht dies nicht, verfällt das Kontingent bei der Gesellschaft. Jede nach diesem Zeitpunkt eingehende Buchung muss neu angefragt werden. Für Flüge bzw. Fähren außer Kontingent können wir keine Platzgarantie übernehmen.

d) Die Optionsfrist für Fährreisen läuft am 60. Tag vor Abreisedatum ab. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt i.d.R. 25 Personen; im Übrigen gelten die Regelungen zu b) entsprechend.

e) Sofern unser Vertragspartner eine der unter a) bis c) genannten Fristen nicht einhält, können wir die Durchführung der gebuchten Reiseleistungen nicht gewährleisten.

Für Flugreisen gelten zusätzlich folgende Bedingungen:

a) Unser Vertragspartner kann bis zu dem auf der Kontingentbestätigung vereinbarten Optionstermin über das gebuchte Arbeitskontingent verfügen. Die Kontingentauslastung kann unsererseits jederzeit beim Vertragspartner abgerufen und nach Absprache reduziert werden. Jeweils mittwochs bis 18.00 Uhr müssen uns alle Namen der Reiseteilnehmer mitgeteilt werde, um eine möglichst realistische Kapazitätsplanung zu gewährleisten. Restliche Kapazitäten verfallen automatisch und kostenlos.  Danach kann der Vertragspartner nur noch auf schriftliche oder fernschriftliche Anfrage buchen bzw. die Optionsfrist verlängern. Diese kurzfristigen Änderungen bedürfen einer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung durch uns, damit eine Buchung entsprechend der Anfrage zustande kommt.

b) Wir erhalten spätestens 2 Wochen nach der Bestätigung des Arbeits- bzw. Festkontingentes – jeweils mittwochs bis 18.00 Uhr – seitens des Vertragspartners die Kontingents und Buchungslisten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei nicht fristgerecht gemeldeten Buchungsständen die Verfügbarkeit der Plätze nicht garantiert werden kann.

c) Der Vertragspartner erhält spätestens 4 Wochen vor dem Abreisetag eine Rechnung zugesandt. Der gesamte Rechnungsbetrag muss spätestens bis 21 Tage vor Abflug/Abreise auf unserem Konto vorbehaltlos gutgeschrieben sein. Bei Abbuchungsverfahren wird das Konto des Vertragspartners 14 Tage vor dem Abflug-/Abreisedatum in Höhe des Gesamtrechnungsbetrages belastet. Die Reiseunterlagen werden innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt der vollständigen Reisepreise übersandt. Eine ggf. differierende Endabrechnung kann unser Vertragspartner bei uns anfordern.

d) Wir übernehmen keinerlei Haftung, falls Reiseunterlagen wegen verspäteter Zahlung nicht pünktlich verschickt werden können bzw. verspätet am Bestimmungsort eintreffen. Solange der vollständige Rechnungsbetrag nicht bei uns eingegangen ist, werden die Reiseunterlagen nicht versandt.

e) Alle Flugangaben, auch die auf den Tickets ausgedruckten, sind laut Charterflugbedingungen unverbindlich bzw. unterliegen einem Änderungsvorbehalt der Airlines. Außerdem sind Direktflüge keine Non-Stop-Flüge; für einen Non-Stop oder Direktflug kann keine Garantie gegeben werden. Im Charterflugverkehr müssen die angesetzten Flüge eine hohe Auslastung haben, damit die günstigen Preise bestehen bleiben können, sodass der Flugplan Flexibilität verlangt. Flugplan- oder Flugzeiteinänderungen sind daher im Rahmen des Charterflugverkehrs an der Tagesordnung, weshalb wir unseren Vertragspartner einen entsprechenden Hinweis an die Reiseteilnehmer empfehlen.

a) Für jede erteilte Buchungsbestätigung erhält der Vertragspartner vor Abreise eine Rechnung. Der Vertragspartner ist verpflichtet, den gesamten Auftragswert mittels Banküberweisung bis 21 Tage vor Reisebeginn – bei uns vorbehaltlos eingehend – zu zahlen. Die Reiseunterlagen werden erst nach Erhalt des vollständigen Preises an den Vertragspartner übersandt bzw. herausgegeben.

b) Bei bestimmten Reisearten können ausnahmsweise andere Zahlungsmodalitäten gelten, worüber wir unseren Vertragspartner bereits mit dem Angebot informieren.

c) Aufrechnungsrecht stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts wegen reise-vertraglicher Anspruch wird ausdrücklich ausgeschlossen.

d) Reiseunterlagen werden erst nach Erhalt der Anzahlung oder der vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrages versandt. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen steht es uns frei, die Reiseunterlagen gegen Nachnahme zu versenden oder den Vertrag zu kündigen. Dies ist auch möglich, wenn sich der Vertragspartner mit Zahlungen aus anderen Buchungen in Verzug befindet.

a) Laut Angebot und je nach gebuchter Reise und Hotelkategorie/Zielort wird die Freiplatzregelung ausdrücklich mitgeteilt. Eine generelle Freiplatzregelung gibt es nicht.

b) Bei Ausflugsprogrammen, die der Vertragspartner über uns einkauft, wird die Freiplatzregelung ausdrücklich mitgeteilt. Eine generelle Freiplatzregelung gibt es nicht.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die tatsächliche Verfügbarkeit gebuchter und bestätigter  Einzelzimmer nicht garantiert werden kann. Bei Rundreisen darf die Zahl der Einzelzimmerbuchungen 10% der insgesamt gebuchten Personenzahl nicht übersteigen. Über diesen Prozentsatz hinausgehende Einzelzimmerwünsche sind nur durch Alleinbelegung eines Doppelzimmers möglich. In diesen Fällen wird der doppelte Einzelzimmerzuschlag berechnet. Sollte ein bestätigtes Einzelzimmer nicht zur Verfügung stehen, wir der Einzelzimmerzuschlag gegen Vorlage einer Bestätigung des Reiseleiters der jeweiligen örtlichen Agentur zurückerstattet, soweit der Kunde stattdessen mit einer anderen Person ein Doppelzimmer belegt.

a) Unser Vertragspartner hat uns unverzüglich über Stornierungen von Kunden zu unterrichten. Die Anzeigt hat schriftlich zu erfolgen. Sofern keine Ersatzperson eintritt, können Stornokosten an den Vertragspartner belastet werden, entsprechend folgender Stornopauschalen:

– bis 30 Tage vor Leistungsbeginn entstehen keine pauschalierten Kosten.
– 29-27 Tage vor Leistungsbeginn werden 10% des Reisepreises berechnet
– 26-21 Tage vor Leistungsbeginn werden 20% des Reisepreises berechnet
– 20-14 Tage vor Leistungsbeginn werden 50% des Reisepreises berechnet
– 13-7 Tage vor Leistungsbeginn werden 70% des Reisepreises berechnet
– ab 6 Tage bis zum Leistungsbeginn werden 100% des Reisepreises berechnet

Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigungssätze ist der Zugang der schriftlichen Stornierungsanzeige. Dem Vertragspartner bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als in den vorstehenden Pauschalen ausgewiesen.

b) Bei Flug- bzw. Fährreisen berechnen wir jeweils € 40,00 pro Namensänderung und/oder Umbuchung pro Person.

c) Unser Vertragspartner ist zu einer Stornierung von Festkontingenten nur nach erteiltem Einverständnis durch uns berechtigt, welches schriftliche einzuholen ist. Wir sind berechtigt, von unserem Vertragspartner Ersatz des durch die Stornierung entstehenden oder entstandenen Schadens und/oder entgangenen Gewinns zu verlangen.

d) Bei Reisen, die Eintrittskarten für Events, Kultur- oder Sportveranstaltungen beinhalten, können im Stornierungsfall die Eintrittskarten in voller Höhe berechnet werden, falls kein Wiederverkauf mehr möglich ist.

Erschwerung, Gefährdung und Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landesrechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften und gleichgewichtige Fälle berechtigen beide Seiten zur Kündigung. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Vertragspartner den bereits gezahlten Reisepreis zurück. Weitere Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.

a) Unser Vertragspartner verpflichtet sich, seinerseits alles Erforderliche zu tun, um eine vertragsgemäße und reibungslose Durchführung  und Abwicklung der Reise zu ermöglichen. Insbesondere verpflichtet er sich, seinen Reiseteilnehmern die Informationen zu übermitteln die für den Fall einer reisevertraglichen Mängelrüge vor Ort gemäß den §§ 651c und d BGB erforderlich sind., sowie die Informationspflichten gem. den §§ 4 ff. BGB-InfoV einzuhalten.

b) Beanstandungen der Reiseleistungen hat unser Vertragspartner unverzüglich schriftlich bei uns vorzunehmen. Anspruchsanmeldungen von Reiseteilnehmern sind ebenfalls unverzüglich bei uns anzuzeigen, um eine Regulierung dem Grunde und der Höhe nach mit dem Vertragspartner abzustimmen; andernfalls kann ein Ausgleich von Zahlungen des Vertragspartners an Reiseteilnehmer durch uns nicht erfolgen.

c) Der Vertragspartner selbst bzw. örtliche Vertreter von EGT Europe oder Leistungsträger sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche für und gegen uns anzuerkennen.

d) für die Information über die Einreisebestimmungen in den einzelnen Ländern ist der Vertragspartner als Reiseveranstalter nach der BGB-InfoV selbst verantwortlich. Ohne ausdrückliche Mitteilung gehen wir stets davon aus, dass die angemeldeten Personen deutsche Staatsbürger sind.

e) Der Vertragspartner steht für die Richtigkeit bei der Buchung gemachten Altersangaben mitreisender Kinder (TT.MM.JJ) ein. Für Falschangaben bzw. hieraus entstehende Schadensersatzforderungen durch die jeweiligen Leistungsträger haften die Vertragspartner.

a) Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung der Reise, entsprechend der Ausschreibung in unseren Prospekten und gemäß der Ortsüblichkeit des Ziellandes oder -ortes.

b) Wir haften nicht für Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt.

c) Wir stellen unseren Vertragspartner von allen Ansprüchen seiner Reiseteilnehmer aus dem Reisevertrag frei, sofern der Anspruch auf einem Umstand beruht, den wir zu vertreten haben. Bei der Berechnung von Ausgleichsleistungen nach §§ 651c, d, f BGB werden die von uns an den Vertragspartner berechneten Preise zugrunde gelegt.
d) Unser Vertragspartner ist für die Beachtung aller Einreise-, Zoll-, Devisen-, Ausweis- und Meldevorschriften verantwortlich.

e) Haftungseinschrankende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, auch solche, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten im Verhältnis zu unserem Vertragspartner bzw. dessen Reiseteilnehmern.

f) Wir haften nicht für Fehler oder Angaben von Fremdanbietern, auf deren Handlung und Unterlassen wir keinen Einfluss haben und  deren Angaben nicht auf Richtigkeit überprüft werden können.

Auf sämtliche Vertragsverhältnisse findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen gegen EGT Europe im Ausland für die Haftung dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet jedoch bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art Umfang und Höhe von Ansprüchen ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Klagen gegen EGT Europe ist ……………….

Dies gilt nur dann nicht, wenn internationale Abkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.
Stand 08/10

Für alle ıhre Fragen und weıtere ınfo Bıtte senden Sıe uns eıne Nachrıcht

Reısen Sıe ın ıhren Traum-ıhr Profı Gruppenpartner